Bildungsforum Wien - Institut Dr. Rampitsch
Unser Kurs bietet Ihnen eine umfassende Einführung in die Grundbegriffe des Arbeitsrechts sowie die relevanten Gesetze und Rechtsprechungen. Durch die Kenntnis des Arbeitsrechts können Sie einen reibungslosen Ablauf des Arbeitsverhältnisses sicherstellen und das Vertrauen der Mitarbeitenden in das Unternehmen stärken.
Berufsbild
Durch die umfassenden Regelungen im Arbeitsrecht sind Expertinnen und Experten in diesem Bereich für Personalabteilungen von großer Bedeutung. Als personalverantwortliche Person müssen Sie sicherstellen, dass alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, um rechtliche Konflikte und potenzielle Strafen zu vermeiden. Sie müssen auch über die Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden Bescheid wissen, um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, Konflikte zu lösen und eine gute Arbeitsbeziehung aufzubauen.
Lehrgangsinhalte
• Grundlagen des Arbeitsrechts
• Allgemeines Vertragsrecht
• Arbeitsvertrag
• Kollektivvertragswesen
• Angestelltengesetz
• ABGB und Gewerbeordnung
• Lohn- und Sozialdumping
• Vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses
• Kündigungsanfechtung
• Abfertigungsrecht
• Krankenstand
• Urlaubsrecht
• Lehrlinge und Berufsausbildungsgesetz
• Schadenersatz im Dienstverhältnis
• Arbeitszeitrecht
• Arbeitnehmerschutz und Arbeitsinspektion
• Lohn- und Gehaltspfändung
• Mutterschutzgesetz und Väterkarenzgesetz
• Arbeitsplatzsicherungsgesetz
• Behinderteneinstellungsgesetz
• Gleichbehandlung im Arbeitsleben - das Gleichbehandlungsgesetz
• Arbeitsverfassungsgesetz/Betriebsverfassungsrecht
• Betriebsvereinbarung
• Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz (AVRAG)
• Ausgewählte Fälle aus der aktuellen Rechtsprechung
Abschluss
Die Abschlussprüfung ist mündlich und dauert ca. 30 Minuten pro Person.
In den Diplom-Lehrgängen des Bildungsforums besteht grundsätzlich durchgehend Anwesenheits- und Teilnahmepflicht. Wenn Sie die Anwesenheitspflicht nicht erfüllen, bekommen Sie selbstverständlich eine Teilnahmebestätigung für die absolvierten Module, aber kein Lehrgangsdiplom. Wenn Sie mit Diplom abschließen möchten, sind Ausnahmen von der Anwesenheitspflicht nur in begründeten Fällen und nur bis max. 20 % des gesamten Lehrgangsumfangs möglich.