§ 4 der Verordnung BGBL Nr. 13/2007 schreibt jedem
Staplerfahrer eine Fachausbildung über folgende Bereiche vor: Rechtsvorschriften u. Richtlinien, die den Betrieb von Staplern betreffen, Aufbau und Arbeitsweisen von Staplern (mechanische, elektrische); Grundbegriffe der Mechanik und Elektrotechnik; Sicherheitseinrichtungen von Staplern; Betrieb und Wartung von Staplern.
Fahrpraxis auf Elektro-, Gas- und Dieselstapler, als auch Lagergeräte