Dieser Kurs gilt sowohl als Nachweis für die erfolgte Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen entsprechend der Führerscheingesetz-DV 1997 § 6 für die Führerscheinklassen A, B, C, C1, F und G sowie als Nachweis für die erfolgte Ausbildung im Sinne des § 40 AStV für betriebliche Ersthelfer. Ein ideales Angebot, dass alle Notfälle behandelt.