Sie erwerben sich Kenntnisse gemäß Pflanzenschutzordnung, um Ihren Sachkundeausweis zu verlängern.Mit dem Kurs erarbeiten Sie sich die Kenntnisse, die Sie als Vertreiber:in und Berater:in gemäß Pflanzenschutzmittelverordnung 2011, § 2 benötigen. Wer Pflanzenschutzmittel für den Haus- und Kleingartenbereich verkauft, ist gesetzlich dazu verpflichtet Informationen bereitzustellen.