Lenker:innen von Kraftfahrzeugen, die Inhaber eines Fahrerqualifizierungsnachweises sind, müssen entweder alle fünf Jahre vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Fahrerqualifizierungsnachweises oder - wenn die Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist - vor einer Wiederaufnahme der Tätigkeit eine Weiterbildung im Ausmaß von insgesamt 35 Stunden nachweisen.Sie erreichen eine höhere Mitarbeiterbindung sowie einen längeren gesunden Verbleib Ihrer Mitarbeiter:innen im Unternehmen. Letztendlich bewirkt sie auch eine Verbesserung des Unternehmens-Image in der Öffentlichkeit.Ziel dieses Moduls ist die Minimierung von Gesundheitsschäden sowie das Vermeiden von Unfällen. Weiters sensibilisieren Sie sich dahingehend, welche Rolle das eigene Verhalten als Imageträger auf Ihr Unternehmen hat.