Schwarz-weiß-Foto von einem offenen Laptop samt Handy, Notizbuch und Stift auf einem Tisch.

Finanzielle Unterstützung für Ihre Weiterbildung

Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Bildungsförderungen in Niederösterreich für Erwachsene.

Tipp: Informieren Sie sich rechtzeitig über Förderungen und Voraussetzungen, oftmals sind die Förderungen vor Kursbeginn zu beantragen.

  • Einen detaillierten Überblick über die Bildungsförderungen in Niederösterreich gibt Ihnen der NÖ-Kompetenzatlas.
  • Bei der Klärung, welche Förderung für Sie passen könnte, unterstützt Sie die Bildungsberatung NÖ.

Die perfekte Weiterbildung ist gefunden, aber es fehlt die Zeit?

Das AMS unterstützt Menschen in Beschäftigung dabei sich beruflich weiterzubilden. 

Es besteht die Möglichkeit sich entweder für max. 1 Jahr karenzieren zu lassen oder aber in Bildungsteilzeit zu gehen. 

Bei beiden Varianten muss der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin zustimmen. 

In der Bildungskarenz erhalten sie anstelle von Gehalt Weiterbildungsgeld vom AMS. 

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und Bedingungen dieser Bildungszeiten erhalten Sie beim AMS.

Bildungsteilzeit -> Bildungsteilzeitgeld » die wichtigsten Details | AMS 

Bildungskarenz -> Bildungskarenz » Weiterbildung in der Karenz | AMS

Man hört oft, Investitionen lohnen sich bei der Steuer – auch die Investition in die eigene Weiterbildung?

Ja. Wer in einem aufrechten Arbeitsverhältnis ist und die Kosten für die Weiterbildung selbst finanziert hat, kann sie bei der Steuererklärung als Werbungskosten anführen. 

Voraussetzung ist, dass diese Kosten für entweder für eine berufliche Fortbildung entstanden sind, für eine Ausbildung in einem verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung. 

Diese Bereiche sind klar definiert und um sicher zu gehen, dass die eigene Weiterbildung unter einen dieser Begriffe fällt, sollte vor der Steuererklärung jedenfalls nachgelesen werden.

Alle nötigen Informationen finden Sie hier -> ABC der Werbungskosten (bmf.gv.at)